
Henstedt-Ulzburg Photovoltaik
Bebauungsplan · Flächennutzungsplan · Potenzialanalyse
Projektbeschreibung
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Für Kommunen stellt sich dabei die Aufgabe, geeignete Flächen zu identifizieren, unterschiedliche Belange abzuwägen und die Entwicklung räumlich zu steuern.
Für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg haben wir die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen – mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans und dem Bebauungsplan Nr. 158.
Grundlage war eine gesamtgemeindliche Potenzialanalyse, in der Ausschluss-, Abwägungs- und Eignungsflächen differenziert betrachtet wurden. Sie schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die räumliche Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet. Auf dieser Basis wurde eine geeignete Fläche entlang der A7 für die Energiegewinnung planungsrechtlich vorbereitet.
Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Energieerzeugung, Landschaft und unterschiedliche Nutzungsansprüche miteinander in Einklang gebracht werden können. Durch gezielte Festsetzungen im Bebauungsplan werden die Anforderungen an die Nutzung geregelt und eine verträgliche Einbindung der Anlage in das Orts- und Landschaftsbild unterstützt.
So schafft die Planung die Grundlage für einen konkreten Beitrag zur Energiewende – räumlich gesteuert, planungsrechtlich gesichert und in die örtlichen Gegebenheiten eingebunden.